Nachhaltigkeit



Die Firma Heinr. & Aug. Lebbin (GmbH & Co.) achtet seit Jahren auf einen verantwortungsvollen Umgang mit allen Ressourcen die im Unternehmen eingesetzt werden. Dies gilt nicht nur für die Produktion, sondern ebenso für die Verwaltung, die Werkstatt, Betriebshof-Mitarbeiter und Betonmischer-Fahrer. Externe Dienstleister werden entsprechend informiert, um sie ebenso zu sensibilisieren.

Das Thema nachhaltige Beschaffung erhält eine immer größere Bedeutung im Unternehmen. Um einen emissionsarmen und energieeffizienten Produktions- und Lieferprozess generieren zu können, werden mögliche Filter, Solarzellen, Energiespar-Produkte und nachhaltige Konsum- und Gebrauchsartikel im Hause Lebbin eingesetzt.

Beim Einkauf von Rohstoffen berücksichtigt die Firma Heinr. & Aug. Lebbin (GmbH & Co.) auch ökologische und soziale Aspekte. Nachhaltige und umweltbewusste Lieferanten werden bei passenden Rahmenkonditionen bevorzugt.

Es besteht eine enge Geschäftsbeziehung zu regionalen Lieferanten, um lange Transportwege zu vermeiden und die Energiekosten zu reduzieren. Der Produktionsprozess wird regelmäßig analysiert und optimiert. Hierzu zählt die Weiterentwicklung im Maschinenpark, der immer energiesparender betrieben wird. Eingesetzte Fahrzeuge werden in Richtung Energieeffizienz und weiterer Umwelteinflüsse regelmäßig ausgetauscht.

Ferner sensibilisieren wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Energie- und Umweltthemen, um auch im Arbeitsalltag ressourcenschonend zu agieren. Wir geben Verhaltensempfehlungen und sind offen für Tipps und Anregungen der Mitarbeitenden.

Die Heinr. & Aug. Lebbin GmbH & Co. bekennt sich ohne Einschränkung zum fairen Wettbewerb und zu fairen Vertragsbedingungen.

Jede/r Mitarbeiter/in ist angehalten, die Regeln des Wettbewerbs zu beachten. Verboten sind sämtliche Vereinbarungen zwischen Unternehmen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, welche eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken Dies trifft insbesondere auf Preisabsprachen, Absprachen über Produktions- und Absatzquoten, Zuteilung von Kunden, Aufteilung von Märkten, die Abgabe von Scheinangeboten, Vereinbarungen über die Beteiligung an Boykotten, Lieferverweigerung etc. zu.

Mit Wettbewerbern dürfen keine Informationen über Kundenbeziehungen, Preise, bevorstehende Preisänderungen und Kosten ausgetauscht werden. Eigene Kalkulationen, Kapazitäten oder Planungen dürfen gegenüber Wettbewerbern nicht offengelegt werden.

Physische und geistige Eigentumsrechte Dritter dürfen durch unsere Geschäftstätigkeit nicht beeinträchtigt werden. Dies betrifft beispielsweise die Eigentumsrechte bei der Nutzung von Land, Software etc.